AGB der Genussagentur Jürgen Lund
I. Allgemeines
1.
(1) Für sämtliche zwischen dem Käufer und der Genussagentur Jürgen Lund (Verwender) geschlossenen Verträge über die
Lieferung von Waren gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen. (2) Für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten
ebenfalls ausschließlich diese Bedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2.
Entgegenstehende oder abweichende Verkaufsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir haben diesen
ausdrücklich zugestimmt.
3.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des
Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
4.
In den Verträgen, Auftragsbestätigungen und Vertragsbedingungen sind sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien schriftlich
niedergelegt.
II. Prospekte, Preislisten und Preise
1.
Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend und unverbindlich.
2.
Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospektes oder einer neuen
Preisliste ungültig.
III. Bestellung und Auftragsbestätigung
1.
Die Bestellung des Käufers ist ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
2.
Das Angebot können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung/Lieferung der bestellten Ware annehmen.
IV. Lieferbedingungen
1.
(1) Unsere Preise verstehen sich per Flasche, einschließlich Glas- und Standardverpackung, ohne Transportversicherung, zzgl.
Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. (2) In unseren Preisen für Champagner und Schaumwein ist die Schaumweinsteuer mit
enthalten.
2.
(1) Die Lieferung innerhalb Berlins erfolgt ab einem Warenwert von 150 Euro frei Haus. Erreicht die Bestellung nicht den
angegebenen Warenwert, berechnen wir pro Auftrag einen Frachtkostenanteil von 15 Euro. (2) Außerhalb Berlins berechnen wir für
1-18 Flaschen eine Versand-Pauschale von 7,50 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt über einen Paketdienst.
3.
Die von uns genannten Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.
Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass unsere Vor- oder
Zulieferanten endgültig nicht liefern oder Einfuhrbeschränkungen eine Einfuhr der Ware auf unabsehbare Zeit hindern. Betrifft die
endgültige Nichtlieferung unseres Vor- oder Zulieferanten oder die auf unabsehbare Zeit bestehende Einfuhrbeschränkung nur einen
Teil der vereinbarten Lieferung, sind wir berechtigt, bezüglich dieses Teils des Kaufvertrages zurückzutreten.
5.
Wird eine Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare
Hindernisse, die nicht in unserem Einflussbereich liegen und die die Fertigstellung oder Lieferung der Ware beeinflussen, unmöglich,
werden wir für die Dauer des entsprechenden Hindernisses und dessen Nachwirkung von unserer Leistungsverpflichtung frei. Dies
gilt gleichermaßen für Umstände, die bei uns oder unseren Vor- und Zulieferanten eintreten.
6.
Im Falle von Abschnitt IV., Ziff.4. informieren wir den Käufer unverzüglich und erstatten ihm etwaige bereits von ihm erbrachte
Gegenleistungen. Im Falle des Abschnittes IV., Ziff.5 unterrichten wir den Käufer über Beginn und Ende der benannten Umstände,
sobald uns dies möglich ist.
V. Gefahrübergang bei Versendung
1.
Wir versenden die Ware ab unserem Lager, bei Direktkauf ab Lager unseres Lieferanten an die vom Käufer angegebene
Lieferanschrift.
2.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer/Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erfolgt die Verladung und Versendung der Ware unversichert auf Gefahr des Käufers.
3.
(1) Der Käufer ist bei der Anlieferung der Ware verpflichtet zu prüfen, ob die korrekte Anzahl und die korrekt nummerierten und
markierten Kartons laut Lieferschein angeliefert wurden und ob die Kartons keinen Schaden aufweisen. (2) Schäden,
Minderlieferungen und Transportschäden hat sich der Käufer auf dem Lieferschein quittieren zu lassen. (3) Spätere
Schadensmeldungen werden nur anerkannt, soweit es sich um nicht offensichtliche Mängel handelt.
4.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder von diesem verschuldet verzögert, lagern wir die Waren auf seine Kosten und
Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Verpackung
1.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen
hiervon sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung des Verpackungsmaterials trägt der Käufer.
VII. Zahlungsbedingungen
1.
Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
2.
Bei Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug des Rechnungsbetrages im Lastschriftverfahren bei Bestellung gewähren wir 3 %
Skonto.
3.
Versand in die Bundsrepublik Deutschland erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nur gegen Vorkasse.
4.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind.
6.
Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, das auch unserer
Forderung zu Grunde liegt.
7.
Bei Rechnungen, welche vereinbarungsgemäß durch die Genussagentur Jürgen Lund eingezogen worden sind und nicht auf eines
der Konten der Genussagentur Jürgen Lund gutgeschrieben bzw. nachträglich rückbelastet werden, werden pauschal für jeden
Vorgang 10 Euro plus Mehrwertsteuer als Auslage zusätzlich dem Käufer berechnet.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum der
Genussagentur Jürgen Lund.
2.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer/Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
oder handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, bleibt die gelieferte Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen
Forderungen sowie zukünftigen Forderungen aus Nachbestellungen und Anschlussverträgen Eigentum der Genussagentur Jürgen
Lund (Kontokorrentvorbehalt).
3.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-/ Wasser- und Diebstahlschäden
zu versichern.
4.
(1) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden,
solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. (2) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware dürfen durch
den Käufer nicht vorgenommen werden. (3) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verwender ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer nur befugt, wenn wir der Abtretung zugestimmt haben.
5.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere im Falle seines Zahlungsverzuges – sind wir berechtigt, die Herausgabe
der Kaufsache zu verlangen. Nach deren Rücknahme, die als Rücktritt vom Vertrag gilt, sind wir zu deren Verwertung befugt. Den
Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten verrechnen wir auf die Verbindlichkeiten des Käufers.
6.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten. Weiter ist er verpflichtet, den
jeweiligen Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
IX. Gewährleistung
1.
(1) Soweit im Nachfolgenden nicht anders geregelt, übernehmen wir Gewährleistungen für mangelhafte Waren nach den
gesetzlichen Bestimmungen. (2) Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber
nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie
erfasst ist.
2.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, bestehen Mängelansprüche des Käufers nur, wenn dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
3.
(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der
gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. (2) Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom
Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des
Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. (3) Die Lieferung einer neuen
Ware steht der Nachbesserung gleich. (4) Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt hiervon unberührt.
4.
Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack kann nicht beansprucht werden, Ausscheidungen von Kristallen oder Trübstoffen sind
kein Manko.
5.
Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des
Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der
verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die
Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher
daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen
der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der
Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.
Die Verpflichtung gemäß Abschnitt XI., Ziff.5 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder
sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher
eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der
gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese
Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem
Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
X. Haftung
1.
(1) Unsere Haftung wegen uns zur Last fallender einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht das Leben, der Körper
oder die Gesundheit des Käufers zu Schaden gekommen sind, eine verschuldensunabhängige Haftung vorliegt oder gegen
wesentliche Vertragspflichten verstoßen wurde. Dieser Ausschluss gilt für jeden Anspruch ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur.
(2) Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.
(1) Soweit im Nachfolgenden nicht anders geregelt, ist der Umfang der Haftung mit Ausnahme der Haftungsfälle des Abschnitts X.,
Ziff.1 Abs.1 S.1 beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. (2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Schäden, die durch einen von uns zu vertretenden Lieferverzug eintreten, sofern der Lieferverzug auf einer vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht. (3) Soweit wesentliche Vertragspflichten von uns durch einfache Fahrlässigkeit verletzt wurden, gilt die
Haftungsbeschränkung in vollem Umfang.
3.
(1) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe in gleichem Maße wie für
unser Verhalten auch für das uns zuzurechnende Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Mitarbeiter oder unserer
sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. (2) Sie gelten auch für die
persönliche Haftung dieser Personen.
XI. Verjährung
1.
Soweit im Nachfolgenden nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung.
2.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den
Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt IX., Ziff.4 und
Abschnitt IX., Ziff.5 bleiben hiervon unberührt.
3.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von von
uns verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verwenders (Berlin), sofern es sich bei dem Käufer um einen
Unternehmer/Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
Jürgen Lund Genussagentur Hofheimer Straße 27 13055 Berlin
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